1. Eigenschaften und Definition der Rasse
Rassename: Pfauenziege
Abkürzung: PFZ VDL-Beschluss: 2018
Gefährdung: gefährdet
Herkunft: Schweiz
Rassengruppe: Erhaltungsrasse
Ziegen Widerristhöhe 70 – 80 cm Gewicht 50 – 60 kg
Böcke Widerristhöhe 85 – 95 cm Gewicht 75 – 85 kg
Milchleistung
Da die Rasse in ihren Ursprungsgebieten auch als Milchrasse gehalten wird und um diese Nutzungsrichtung nicht völlig zu verdrängen, ist die zusätzliche Durchführung der Milchleistungsprüfung möglich
2. Ziele des Zuchtprogramms
Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.
2.1. Zuchtziele
Angestrebt wird eine großrahmige Ziege mit guter Mastleistung und rassetypischer Zeichnung.
2.2. Zuchtmethode
Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.
2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten
Sie werden durch den Zuchtverband erfasst. Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Untersuchungs-Ergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen. Derzeit sind keine Erbfehler bekannt.
3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation
Das geografische Gebiet des Zuchtprogramms umfasst das Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landesverband der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. eingetragenen Tiere der Rasse Pfauenziege. Zum 01.01.2018 sind 1 Bock und 9 Mutterziegen in 1 Zuchtbetrieb. Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (BDZ-Zuchtleitersitzungen). Das Zuchtprogramm ist veröffentlicht unter http://www.schafe-ziegen-rlp.de
4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen
Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie des BDZ zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/bdz_richtlinie_leistungspruefungen.pdf Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Anglo-Nubier Ziege durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:
• Exterieurbewertung im Feld mit den Merkmalen Rahmen, Form und Bemuskelung. Bei der freiwilligen Züchtung auf Milchleistung kann zusätzlich bei weiblichen Tieren das Merkmal Euterqualität erfasst werden. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
• Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtziegenverpflichtend
• Fleischleistungsprüfung im Feld. Diese ist für männliche und für weibliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter kann sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen)beschränken.
• Milchleistungsprüfung im Feld (bei Züchtung auf Milchleistung) bei den weiblichen Tieren, ausgewiesen wird die 240-Tage-Leistung: Diese Leistungsprüfung ist freiwillig. Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen. Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:
• Exterieurbewertung: Zuchtverband
• Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
• Milchleistungsprüfung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Landesverbandes für Leistungsprüfungenin der Tierzucht
5. Zuchtwertschätzung Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.
6. Zuchtbuchführung
Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen der Daten, die vom Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar eV (LKV), Bad Kreuznach bereitgestellt werden bzw. der Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-SchröderWeg 1, 27283 Verden/Aller, info@vit.de). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden, geführt. Der LKV bzw. vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.
7. Zuchtdokumentation Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.
8. Zuchtbucheinteilung Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D.Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht. Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung der Abstammung und Leistung.
Einteilung
Hauptabteilung Klasse A
Anforderungen an männliche Tiere
Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung, Ausnahme mütterliche Großmutter mindestens in Klasse C der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Anforderungen an weibliche Tiere
Vater, väterliche Großeltern und mütterlicher Großvater in der Hauptabteilung, Mutter und mütterliche Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Bewertung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Hauptabteilung Klasse B
Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung, Ausnahme mütterliche Großmutter mindestens in Klasse C der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Vater, väterliche Großeltern und mütterlicher Großvater in der Hauptabteilung, Mutter und mütterliche Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen
Zusätzliche Abteilung Klasse C (Vorbuch)
Vater und väterliche Großeltern in der Hauptabteilung, Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Bewertung mit mindestens Zuchtwertklasse II
Zusätzliche Abteilung Klasse D (Vorbuch)
als rassetypisch beurteilt Bewertung mit mindestens Zuchtwertklasse II
9. Selektion und Körung
Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung. Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung. Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,
• die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
• deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
• die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen
• (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss und Hodenanomalien).
Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird. Unerwünschte Merkmale führen zu einem Abzug in der Exterieurbewertung, zuchtausschließende Merkmale werden mit einer Exterieurnote kleiner 4 bewertet. Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.
10. Abstammungssicherung
Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.
11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird
Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein. Das Zuchtprogramm wurde am 02.10.2018 von Vorstand und Zuchtausschuss beschlossen und tritt am 15.11.2018 in Kraft.
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